So binden Sie Google Analytics Datenschutz konform ein
Aus unserer täglichen Erfahrung wissen wir, dass viele Shop- und Webseitenbetreiber das bekannte Tracking-Tool Google Analytics für die Kontrolle ihrer Marketingmaßnahmen und die Auswertung von Besucherfluss und Abbruchraten nutzen.
Doch oftmals herrscht Uneinigkeit darüber, wie man sich denn nach deutschem Datenschutzrecht beim Erfassen und Speichern von Nutzungsdaten exakt verhalten soll.
In diesem Blogbeitrag verraten wir, wie es richtig geht, und stehen Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung!
Die 6 Punkte, die Sie beachten sollten:
- Schriftlichen Vertrag mit Google schließen
- IP-Adressen anonymisieren
- Widerspruchsmöglichkeit für Desktop-Browser einräumen
- Opt-Out-Cookie für mobile Browser integrieren
- Datenschutzhinweis anpassen
- Altdaten löschen
1. Schriftlichen Vertrag mit Google schließen
Nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden muss jeder Shop- und Webseitenbetreiber einen schriftlichen Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung schließen.
2. IP-Adressen anonymisieren
Die IP-Adressen der Nutzer müssen anonymisiert werden. Dies geschieht durch einen Zusatz im Google Analytics Tracking-Code. Dadurch werden die letzten Stellen der IP-Adresse entfernt, damit das Nutzerverhalten nur anonym getrackt wird.
3. Widerspruchsmöglichkeit für Desktop-Browser einräumen
Räumen Sie dem Besucher Ihrer Seite ein Widerspruchsrecht gegen die Erfassung seiner Nutzungsdaten ein. Solch ein Widerspruchsrecht besteht zum Beispiel durch die Verlinkung auf ein Deaktivierungs-Add-On. Dies war den Aufsichtsbehörden jedoch nicht genug, da das Deaktivierungs-Add-On nur für Desktop Browser zur Verfügung steht, nicht aber für mobile Geräte.
4. Opt-Out-Cookie für mobile Browser integrieren
Um auch mobil ein Widerspruchsrecht zu gewährleisten, müssen Sie es Ihrem Besucher ermöglichen, ein Opt-Out-Cookie zu setzen. Dazu muss dieses, wie bereits die Anonymisierung der IP-Adresse, im Tracking-Code integriert werden.
5. Datenschutzhinweis anpassen
Auch wenn alle vorderen Punkte erfüllt sind, darf natürlich nicht vergessen werden, den neuen Datenschutzhinweis in Ihrer Datenschutzerklärung oder in Ihrem Impressum anzugeben.
6. Altdaten löschen
Da mit Einführung der Datenschutzkonformität alle gespeicherten Profile nicht mehr rechtmäßig erstellt wurden, ist es wichtig, die bereits gesammelten „alten“ Daten zu löschen.
Haben Sie auf Ihrer Webseite bereits alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um das Verhalten Ihrer Nutzer datenschutzkonform zu tracken? Wenn Sie von dem einen oder anderen Punkt auf unserer Liste überrascht waren, beraten wir Sie als Performance Marketing Agentur gern näher zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei, Ihr Tracking datenschutzkonform einzubinden. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder schreiben eine kurze E-Mail!
Was auch immer Sie vorhaben, wir helfen Ihnen!
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